Der jüdische Zensus oder Jaross Liste

Der Innenministerial Erlass 6136/1944 vom 4. April 1944 schrieb das Zusammenschreiben aller Juden mit einem kurzen Termin – 8. April – vor. Der Erlass wurde ausserordentlich am 5. April in den „Fahndung Mitteilungen“ publiziert. Den Bürgermeistern und Gemeindevorstehern wurde verordnet, dass sie durch die örtlichen jüdischen Organisationen eine Namensliste über „alle jüdische Personen und Familienmitglieder“ erstellen lassen sollen in vier Exemplaren, die Name, Wohnsitz, Name der Mutter enthalten soll. Der Erlass hat die Bestimmung der Liste nicht genannt, auch nicht, welche Personen als Juden gelten, Die Bestimmung verordnete, dass ein Exemplar an die Polizei, eines an die verantwortliche Gendarmerie-Kommandantur, das dritte an das Innenministerium weitergeleitet werden solle, das vierte sollte im Archiv des lokalen Ortsvorstehers oder Bürgermeisters abgelegt werden. Der überwiegende Teil der Listen ist verschollen oder vernichtet worden. Zu den wenigen Ausnahmen, wo die Listen erhalten blieben, gehört Debrecen, Zentrum des VI. Gendarmerie Distrikt und IV. Deportations-Zone, dazu gehörten die Komitate Békés, Bihar; Csanád, Hajdú und Szolnok, so sind auch die Listen der neolog- und orthodox-jüdischen Gemeinden von Békéscsaba erhalten geblieben. Die neolog Liste zählt 1237 und die orthodoxe 812.

Neolog Jewish Census / Jaross List

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Orthodox Jewish Census / Jaross List

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